SGfB Mitglieder müssen nur die Prüfungsteile machen, welche mit einem * markiert sind.

Nicht-Bestehen der Prüfung:

Gemäss PO 6.4 können die ungenügenden Prüfungsteile zweimal wiederholt werden. Für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile legt die Prüfungskommission die Gebühren fest. Ein Prüfungsabbruch durch die Kandidatinnen und Kandidaten gilt als nicht bestandene Prüfung.

Prüfungsteil 1:
Diplomarbeit

Aufgabe

Die Diplomarbeit wird schriftlich und vorgängig erstellt.

  • Die Diplomarbeit beinhaltet die Beschreibung eines Beratungsprozesses im psychosozialen Bereich mit einer Einzelperson, einem Paar oder einer Gruppe. Die Kandidatinnen und Kandidaten setzen sich darin differenziert mit der eigenen Beratungspraxis und den zur Verfügung stehenden und angewandten Theorien, Ansätzen, Zielen und Methoden und der Qualitätssicherung auseinander.
  • Aus der Diplomarbeit wird ersichtlich, dass die Kandidatinnen und Kandidaten fähig sind, einen komplexen Beratungsprozess eigenständig und praxisorientiert zu beschreiben, zu reflektieren, zu evaluieren und sich als kompetente, selbstverantwortlich handelnde Beratungspersonen im psychosozialen Bereich zu präsentieren. Die Präsentation der Klientin oder des Klienten enthält die für den Beratungsprozess relevanten Informationen.

Die beschriebenen Vorgehensweisen richten sich nach der Problematik bzw. den Fragestellungen der zu Beratenden. Die Beratungsperson erklärt schlüssig, welche Theorien ihr Handeln leiten, welches methodische Vorgehen sie sieht und inwiefern sie dieses selbst kompetent anwenden kann.

Struktur

Umfang der Diplomarbeit 40 – 60 Seiten. Siehe Formales.

  • Überblicksmässige Gesamtdarstellung eines Beratungsprozesses à mindestens 3 Sitzungen im Bereich der Psychosozialen Beratung (5 Textseiten*).
  • Komprimierte Darstellung jeder Sitzung (pro Sitzung max. 1 Textseite)
  • Beschreibung einer Beratungssequenz inklusive des Transskriptes einer Audio- bzw. Videoaufnahme (8-10 Min.). Diese kann identisch mit der Aufnahme aus PT 3 sein. In diese Darstellung sollen die Reflexion der angewandten Ansätze, Theorien, Methoden, Interventionen, sowie deren Wirkung auf den Beratungsprozess und das eigene Erleben eingeflochten werden (25 Textseiten*)
  • Vertiefte theoretische Darstellung eines thematischen Aspektes des Beratungsprozesses (6 Textseiten*)
  • Differenzierte Auseinandersetzung mit dem Verhalten als Beratungsperson, dem erarbeiteten Beratungsstil, dem Prozess der eigenen Entwicklung zur Beraterin oder zum Berater und den Erkenntnissen für die weitere Entwicklung (10 Textseiten*)
  • Literaturverzeichnis und Quellenangaben

* Richtwert

Beurteilungskriterien

Beurteilt werden folgende Elemente:

  • Überblicksmässige Darstellung des Verlaufs eines Beratungsprozesses
  • Ausführliche Darstellung mindestens einer Sequenz des Ablaufs und Verlaufs und der gewählten und angewandten Ziele, Konzepte, Methoden, Verfahren und Interventionen sowie deren Wirkung auf den Beratungsprozess (gemäss Audio- bzw. Videoprotokoll)
  • Theoretische Auseinandersetzung und Reflexion
  • Auseinandersetzung mit dem persönlichen Beratungsstil und dem Prozess als Beraterin, Berater
  • Formale Gestaltung der schriftlichen Diplomarbeit
  • Formale Kriterien:

  • Die Diplomarbeit ist vollständig gemäss der vorgegebenen Struktur
  • Die Aussagen sind verständlich und sprachlich korrekt
  • Die Darstellung ist übersichtlich
  • Inhaltliche Kriterien:

  • Das Thema und die Fragestellung(en) sind begründet, beratungsrelevant und praxisorientiert
  • Die zu bearbeitenden Fragen sind präzise formuliert
  • Allfällig beschriebene Praxissituationen passen zum Thema bzw. zur/zu den Fragestellung(en)
  • Die Darstellung relevanter Theorien und Überlegungen ist fachlich korrekt
  • Die Antworten und Folgerungen nehmen Bezug auf die gestellten Fragen
  • Basierend auf den Antworten sind konkrete Folgerungen gezogen worden
  • Die Arbeit ist kritisch evaluiert
  • Die Kandidatinnen und Kandidaten sind fähig, ihre Interventionen theoretisch zu begründen. Ihre Vorgehensweisen richten sich nach der Problematik bzw. den Fragestellungen der zu Beratenden; sie erklären, welche Theorien ihr Handeln leiten, welches methodische Vorgehen sie sehen und ob sie dieses selbst kompetent anwenden. Darüber hinaus reflektieren sie mögliche Optionen.

Formales

  • Die Kandidatinnen und Kandidaten bestätigen schriftlich, dass sie die Diplomarbeit selber verfasst haben.
  • Als Richtwert für den Umfang der Diplomarbeit gilt eine Seitenzahl von 40-60 A4 Textseiten (ohne Literaturliste und Anhang) mit Schriftgrad 11, Zeilenabstand 1.5.
  • Quellen sind korrekt anzugeben, im Literaturverzeichnis werden aufgeführt: Autorin oder Autor, Erscheinungsjahr, Titel, Ort, Verlag.
  • Die Diplomarbeit wird in drei Exemplaren bis zur von der Prüfungskommission genannten Frist eingereicht.
  • Das Nicht-Einhalten des Abgabetermins führt zur Nichtzulassung zur Prüfung.

Die Bewertung des Prüfungsteils erfolgt nach dem Einschätzungsbogen Prüfungsteil 1.

Prüfungsteil 2:
Beratungskonzept

Aufgabe

Die Kandidatinnen und Kandidaten verfassen ein persönliches Beratungskonzept, das über ihre Beratungstätigkeit Auskunft gibt und sie als Beratungsperson spürbar werden lässt.

Darin erläutern sie, welches (mit der eigenen Persönlichkeit gefüllte) Menschenbild sie leitet, worin es gegründet ist und weshalb diese Überzeugung geteilt wird. Ebenso nach welchen Theorien, Zielen und Methoden sie im entsprechenden Beratungsansatz arbeiten und wie sie ihre Beratungstätigkeit evaluieren. Dabei sollen die theoretischen Modelle mit der konkreten eigenen Arbeit als Beratungsperson verknüpft werden.

Struktur

Das Beratungskonzept beinhaltet insbesondere Aussagen zu folgenden Themen:

  • Personale und fachliche Voraussetzungen: Qualifikation, Kernkompetenzen
  • Menschenbild/ Ethische Grundsätze/ rechtliche Grundlagen
  • Beratungsansatz
  • Handlungsleitende Theorien
  • Klientel, Zielgruppen inkl. Abgrenzungen
  • Allgemeine und spezifische Beratungsziele, inkl. Abgrenzungen
  • Beziehungsgestaltung (u.a. Freiwilligkeit, Vertraulichkeit)
  • Beratungsmethoden
  • Beratungsprozess vom Erstgespräch bis zum Abschluss
  • Aktenführung, Administration, Marketing
  • Professionelle Qualitätssicherung: Evaluation, Weiterbildung
  • Zusammenspiel innerhalb des Beratungskonzeptes

Beurteilungskriterien

Das Beratungskonzept stellt klar und übersichtlich das Selbstverständnis als Beratungsperson und das Verständnis der eigenen Tätigkeit in der psychosozialen Beratung dar.

Formales

  • Als Richtwert für den Umfang des Beratungskonzepts gilt eine Seitenzahl von 15-20 A4 Textseiten (ohne Anhang) mit Schriftgrad 11, Zeilenabstand 1.5.
  • Zitate sind korrekt zu deklarieren und die Arbeit mit einer Selbständigkeitserklärung versehen sein.
  • Das Beratungskonzept wird in drei Exemplaren bis zur von der Prüfungskommission genannten Frist eingereicht.
  • Das Nicht-Einhalten des Abgabetermins führt zur Nichtzulassung zur Prüfung.

Die Bewertung des Prüfungsteils erfolgt nach dem Einschätzungsbogen Prüfungsteil 2 (für Erstprüfungen 2023) oder nach dem Einschätzungsbogen Prüfungsteil 2 (für Repetent*innen mit Erstprüfung 2022).

Prüfungsteil 3:
Beratungspraxis mit Audio- oder Videoaufnahme

Assessment auf der Basis einer Beratungssitzung mit Audio- oder Videoaufnahme. Die Prüfung erfolgt mündlich mit einer Prüfungszeit von 75 Minuten (inkl. dem Abspielen der Audio- oder Videoaufnahme).

Aufgabe

Die Kandidatinnen und Kandidaten erstellen im Vorfeld der Prüfung eine Audio- oder Videoaufnahme einer Beratungssitzung und wählen daraus eine oder zwei Sequenzen von insgesamt 8 – 10 Minuten.

Hinweise zur Auswahl der Sequenz bzw. Sequenzen

  • Die Aufnahme soll mindestens zwei oder mehrere Interventionen der Beratungsperson zeigen
  • Sie zeigt Veränderungen des Klienten oder der Klientin in Bezug auf das Beratungsziel
  • Zu beachten: Die Expertinnen und Experten beurteilen aufgrund dessen, was sie sehen und hören; was vorher oder nachher geschah dient als Hintergrundinformation

Die Kandidatinnen und Kandidaten transkribieren die ausgewählten Beratungssequenzen. Zusätzlich wird die dazu gehörende Falldarstellung im Umfang einer DIN A4 Seite verfasst. Die Falldarstellung enthält Angaben zu

  • Klient:in oder Klientel
  • Anliegen bzw. Problemstellung
  • Kontext der Sitzung
  • Beratungsziel
  • Länge der ausgewählten Sequenz(en)

Die Zeilen im Transkript werden nummeriert.

Die Kandidatinnen und Kandidaten bringen die Audio- oder Videosequenz sowie sämtliche zum Abspielen der Sequenz erforderlichen technischen Gerätschaften an die Prüfung mit. Transskript und Falldarstellung werden in dreifacher Ausführung mitgebracht.

Englischsprachige Kandidatinnen oder Kandidaten sind berechtigt, beim Prüfungsteil 3 eine englischsprachige Audio- oder Videoaufnahme, ein englischsprachiges Transkript sowie eine englischsprachige Falldarstellung einzureichen.

Struktur

Die Prüfung verläuft in drei Phasen:

  1. Die Kandidatinnen und Kandidaten beschreiben die Beratungssituation und schildern den Beratungsprozess. Die Expertinnen und Experten stellen Fragen.
  2. Die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen die ausgewählte Beratungssequenz.
  3. Die Expertinnen und Experten stellen Fragen zum vorgestellten Beratungsausschnitt, zum Beratungsprozess und dem zugrundeliegenden Beratungskonzept. Sie geben den Kandidatinnen und Kandidaten Gelegenheit, die Fragen im Sinne des eigenen Beratungskonzeptes zu beantworten.

Beurteilungskriterien

Die ausgewählte Beratungssequenz wird jeweils von zwei Expertinnen oder Experten begutachtet.

Im Prüfungsgespräch erklärt die Kandidatin oder der Kandidat die Beratungssequenz vor dem Hintergrund des jeweiligen Beratungskonzepts.

Allgemeine Kriterien: grundsätzliche Beratungskompetenzen

  • Wahrnehmung und Reflexion
    Die Kandidatinnen und Kandidaten

    • beschreiben die Beratungssituation
    • nehmen Klientenbedürfnisse wahr und reflektieren den Beratungsprozess
    • nehmen sich selbst wahr
  • Kommunikation und Gesprächsführung
    Die Kandidatinnen und Kandidaten

    • stellen Kontakt her und halten ihn
    • kommunizieren klar
    • wenden Gesprächstechniken an
    • sprechen Konflikte an und bearbeiten sie
  • Gestaltung der Beratungsbeziehung
    Die Kandidatinnen und Kandidaten

    • stellen professionelle Beziehungen her, gestalten sie förderlich, erhalten sie und beenden sie zum Beratungsabschluss
  • Rollenbewusstsein
    Die Kandidatinnen und Kandidaten

    • übernehmen eine klare Rolle, beschreiben und hinterfragen sie
    • erkennen und respektieren die Grenzen der Beratungstätigkeit
  • Prozessgestaltung und Interventionen
    Die Kandidatinnen und Kandidaten

    • setzen geeignete Methoden ein und gestalten Interventionen wirkungsvoll

 

Die Kandidatinnen und Kandidaten

  • erläutern das gewählte Vorgehen vor dem Hintergrund des eigenen Beratungskonzeptes und der leitenden Theorien und Modelle
  • stellen weitere Bezüge zu ihrem Beratungskonzept her

Die Gesamtwertung erfolgt in Bezug auf allgemeine und ansatzspezifische Kriterien.

Formales

Zum Datenschutz sind folgende Massnahmen vorzunehmen:

  • Der Klient oder die Klientin wird im Voraus über Ziel und Zweck der Verwendung der Aufnahmen in der Ausbildung und bei der Prüfung informiert
  • Mit den Prüfungsunterlagen wird die Einverständniserklärung der Klientin oder des Klienten zur Verwendung der Aufnahme vorgelegt. 1 Orginal, 2 Kopien
  • Alle an der Prüfung beteiligten Personen (Sekretariat, Prüfungskommission, Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten, Beobachter und Beobachterinnen) unterliegen der Schweigepflicht

Der Prüfungsteil 3 dauert insgesamt 75 Minuten inkl. dem Abspielen der Audio- oder Videoaufnahme. Die Kandidatinnen und Kandidaten bringen die Audio- oder Videosequenz sowie sämtliche zum Abspielen der Sequenz erforderlichen technischen Gerätschaften an die Prüfung mit.

Die Bewertung des Prüfungsteils erfolgt nach dem Einschätzungsbogen Prüfungsteil 3 (für Erstprüfungen 2023) oder nach dem Einschätzungsbogen Prüfungsteil 3 (für Repetent*innen mit Erstprüfung 2022).

Prüfungsteil 4:
Schlusskolloquium 

Aufgabe

Die Kandidatinnen und Kandidaten weisen im Abschlussgespräch nach, dass sie in der Lage sind, das eigene Verhalten als Beraterinnen oder Berater überzeugend zu beschreiben, kritisch zu reflektieren, plausibel und theoriegestützt zu begründen, realistisch zu beurteilen und Folgerungen für die weitere berufliche Entwicklung abzuleiten. Das Schlusskolloquium dauert 90 Minuten.

Struktur

  • Die Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren ihr Beratungskonzept (ca. 10 Min.) und setzen ihre Reflexion zum Praxisbeispiel (Prüfungsteil 3) in Bezug dazu.
  • Die Expertinnen und Experten stellen Fragen zum relevanten Beratungsverhalten und zu den Aussagen der Kandidatinnen und Kandidaten als Beraterinnen und Berater.
  • Sie fordern die Kandidatinnen und Kandidaten auf, die angesprochenen Verhaltensweisen und Aussagen zu reflektieren, zu begründen und zu beurteilen, angezeigte Verhaltensänderungen zu identifizieren und Schlüsse für die berufliche Weiterentwicklung zu formulieren.

Beurteilungskriterien

  • Präsentation:
    Die wesentlichen Aspekte des Beratungskonzepts sind klar und nachvollziehbar vorgestellt. Die Kandidatinnen und Kandidaten können einzelne Punkte des Konzepts präzisieren.
  • Kommunikation:
    Kandidatinnen und Kandidaten kommunizieren kongruent, aktiv, bewusst und situationsangemessen. Die Aussagen sind widerspruchsfrei und nachvollziehbar. Die eigenen Positionen werden ruhig und mit Überzeugung vertreten. Auf Fragen, Kritik und Vorschläge der Expertinnen und Experten reagieren die Kandidatinnen und Kandidaten adäquat.
  • Konzeptionelles und analytisches Denken:
    Ideen und Vorschläge werden klar und anschaulich vorgestellt. Die Argumentation ist schlüssig, kohärent und theoretisch fundiert.
  • Systemisches, vernetztes Denken:
    Bei Ideen, Begründungen oder Argumentationen nehmen die Kandidatinnen und Kandidaten auf den Systemkontext Bezug.
  • Flexibilität und situatives Reagieren:
    Die Kandidatinnen und Kandidaten reagieren auf unerwartete Situationen und veränderte Rahmenbedingungen flexibel und angemessen.
  • Selbstreflektion:
    Die Kandidatinnen und Kandidaten beschreiben die eigenen Stärken, Fähigkeiten und Grenzen und zeigen damit Ressourcenbewusstsein.
  • Berufsethik:
    Die Kandidatinnen und Kandidaten handeln aufgrund reflektierter Grundsätze und können diese vertreten.

Formales

Die Präsentation des Beratungskonzeptes dauert ca. 10 Minuten. Als Hilfsmittel stehen Flipchart, Pinnwand und ein Projektionsmittel zur Verfügung. Technische Gerätschaften zum Präsentieren des Beratungskonzepts bringen die Kandidatinnen und Kandidaten an die Prüfung mit.

Der ganze Prüfungsteil dauert 90 Minuten.

Die Bewertung des Prüfungsteils erfolgt nach dem Einschätzungsbogen Prüfungsteil 4.