Die höhere Fachprüfung HFP ist ein Bildungsangebot auf Tertiärstufe im schweizerischen Bildungssystem. Mit diesem Abschluss wirst du zu den Expert:innen unserer Berufswelt gehören und den geschützten Titel «Beraterin bzw. Berater im psychosozialen Bereich mit eidgenössichem Diplom» tragen. Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur HFP.

Veranstaltung

Informationen

Anmeldung

Zur HFP kannst du dich als SGfB-Mitglied oder via Sur Dossier anmelden (siehe Antragsformular SGfB-Mitglied oder Sur Dossier). Der Vorteil einer Anmeldung als Aktivmitglied liegt darin, dass du von 2 (aus total 4) Prüfungsteilen dispensierst wirst. Bitte beachte, dass die Prüfung mindestens 5 Monate Prüfungsbeginn offiziell gemäss Prüfungsordnung 3.11 / Wegleitung zur Prüfungsordnung 2.2 ausgeschrieben wird.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mittels vollständig ausgefüllten Formulars und unter Angabe bzw. Beilage von Informationen bzw. Dokumenten (siehe Punkt «Zulassung»). Für Sur Dossier Anmeldungen verwende klicke hier.

Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Dossiereingangs berücksichtigt. Nach Ablauf der Anmeldefrist verschickt das Prüfungssekretariat die Bestätigung zur Prüfungszulassung. Spätestens vier Wochen vor der Prüfung wird das Aufgebot versandt. Dieses enthält Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung, über die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel sowie das Verzeichnis der möglichen Expertinnen und Experten und die Beurteilungskriterien der Prüfungsteile.

Kosten

Die Prüfungskosten von CHF 3’200.00 für 4 Prüfungsteile, CHF 2’600.00 für 3 Prüfungsteile oder CHF 2’300.00 für 2 Prüfungsteile (inkl. CHF 600.00 Anmeldegebühr) gehen zu Lasten der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten.

Sie decken die Kosten für die Organisation der Prüfungen, die Anmeldung, das Material sowie die Ausstellung, Registrierung und Übergabe der Diplome.

Die Anmeldegebühr wird bei Abmeldung nicht zurückerstattet.

Allfällige Auslagen für Reise, Unterkunft und Verpflegung sind von den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten zu übernehmen.

Hinweis Subjektfinanzierung

  • Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten (admin.ch) 
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  • Kurse müssen im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen:
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  • Absolvierende müssen die Kursgebühren direkt bezahlen (Vorfinanzierung)
  • Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Rückerstattung 50% der Kurskosten max. 10’500.– ; das entspricht Kurskosten von CHF 21’000.–